Versteigerungsbedingungen   

Grundlage der Versteigerung sind die zum Aushang gebrachten gesetzlichen Bestimmungen.
Für  jede Versteigerung gelten demnach die nachfolgend aufgeführten Regelungen:

Die Versteigerung
erfolgt freiwillig oder im behördlichen Auftrag, im fremden Namen und auf Rechnung der Auftraggeber. Die Gegenstände stammen aus Nachlässen , Auflösungen und Einlieferungen.  Sie können in der dafür festgesetzten Zeit besichtigt und geprüft werden. Die Versteigerung erfolgt nach fortlaufenden Katalognummern.
 
Katalogbeschreibungen
Die Gegenstände werden nach bestem Wissen und Gewissen eingeschätzt und beurteilt. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB sind die Katalogbeschreibungen  nicht. Für offene und verdeckte Mängel sowie für Zuschreibungen  wird keine Haftung übernommen. Begründete Mängelrügen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen geltend gemacht werden. Die Gegenstände werden ersteigert, wie besichtigt. Für Unfälle während der Besichtigungs- und Versteigerungszeit wird keine Haftung übernommen.
 
Der Zuschlag
wird dem Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Gibt es mehrere Bieter für dasselbe Gebot, entscheidet das Los. Sollte ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden sein, kann der Ausruf erneut erfolgen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die im Katalog angegebenen Preise verstehen sich als Limitpreise. Die Steigerungsrate beträgt 10%. Untergebote werden nur unter Vorbehalt zugeschlagen. Bis zu einem Limit von 100,- € werden Untergebote nicht berücksichtigt. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr  für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen u.a. auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.
 
Der Zuschlagpreis
wird nach erfolgtem Zuschlag fällig. Er versteht sich zuzüglich 15% Versteigerungsgebühr plus 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also 17,85%. Beim persönlichen Bieten ist die Zahlung des Gesamtbetrages sofort am Versteigerungstag in bar oder durch bankbestätigten Scheck an das Auktionshaus Bieberle zu entrichten.  Bei schriftlichen Geboten 10 Tage nach der Rechnungslegung. Schecks werden erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt. Die Gegenstände  bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers. Kaufrückstände und dadurch entstandene Nebenkosten kann der Auktionator für den Auftraggeber einziehen bzw.einklagen.
 
Die Ausgabe der ersteigerten Gegenstände
erfolgt nach Barzahlung sofort oder innerhalb von 5 Arbeitstagen. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Zeitraum einzuhalten. Für etwaige Beschädigungen oder Verluste übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Sollte die angegebene Frist überschritten werden, kann der Gegenstand kostenpflichtig zu Lasten des Käufers eingelagert werden.
 
Schriftliche Gebote
werden bis spätestens einen Tag vor der Auktion angenommen. Sie werden interessewahrend und gewissenhaft ausgeführt. Verbindlich dafür ist stets die Katalognummer. Der dabei angegebene Preis gilt als Höchstgebot, ausschließlich Gebühr und Mehrwertsteuer. Der Zuschlag kann also auch für einen niedrigeren Preis erfolgen. Nicht bekannte Bieter werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung für ausreichende Sicherheitsleistung zu sorgen, da sonst die Ausführung des Gebotes unterbleiben kann, dies trifft auch für Telefonbieter zu.
 
Telefonische Gebote
müssen vor der Versteigerung vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Der im Höchstfall vorgesehene Kaufpreis muß hinterlegt bzw. anderweitig abgesichert sein, z.B. durch einen Scheck. Für das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung während der Versteigerung wird vom Auktionshaus keine Haftung übernommen.
 
Der Versand
erfolgt bei schriftlichen  Geboten auf  Wunsch des Käufers, auf  seine Kosten  und auf seine Gefahr, wobei der Versteigerer nach eigenem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmt. Jedes verschickte Paket (auch unfrei) ist bis zu einem Wert von 500,-€ versichert. Deshalb werden alle Waren als Paket versandt. Sollte eine höhere Versicherungssumme gewünscht werden, so bitten wir, dies rechtzeitig mitzuteilen. Die Versandkosten liegen je nach Größe und Gewicht pro Paket bei 10,- bis 30,- € (nach tel.Absprache) . Das Paket kann aber auch unfrei zugesandt werden, wenn der Käufer die Versandkosten einsparen möchte.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Magdeburg.