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Versteigerungsbedingungen
Grundlage der Versteigerung sind die zum Aushang
gebrachten gesetzlichen Bestimmungen.
Für jede
Versteigerung gelten demnach die nachfolgend aufgeführten Regelungen:
| Die Versteigerung |
| erfolgt freiwillig oder im behördlichen
Auftrag, im fremden Namen und auf Rechnung der Auftraggeber. Die
Gegenstände stammen aus Nachlässen , Auflösungen und
Einlieferungen. Sie können
in der dafür festgesetzten Zeit besichtigt und geprüft werden.
Die Versteigerung erfolgt nach fortlaufenden Katalognummern. |
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| Katalogbeschreibungen |
| Die Gegenstände werden nach bestem
Wissen und Gewissen eingeschätzt und beurteilt. Zugesicherte
Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB sind die
Katalogbeschreibungen nicht.
Für offene und verdeckte Mängel sowie für Zuschreibungen wird keine Haftung übernommen. Begründete Mängelrügen müssen
innerhalb von 3 Arbeitstagen geltend gemacht werden. Die Gegenstände
werden ersteigert, wie besichtigt. Für Unfälle während der
Besichtigungs- und Versteigerungszeit wird keine Haftung übernommen. |
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| Der Zuschlag |
| wird dem Höchstbietenden erteilt,
wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Gibt
es mehrere Bieter für dasselbe Gebot, entscheidet das Los. Sollte
ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden sein, kann der
Ausruf erneut erfolgen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die
im Katalog angegebenen Preise verstehen sich als Limitpreise. Die Steigerungsrate beträgt
10%. Untergebote werden nur unter Vorbehalt zugeschlagen. Bis
zu einem Limit von 100,- € werden Untergebote nicht berücksichtigt.
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen u.a.
auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger
Bezahlung. |
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| Der Zuschlagpreis |
| wird
nach erfolgtem Zuschlag fällig. Er versteht sich zuzüglich 15%
Versteigerungsgebühr plus 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also
17,85%. Beim persönlichen Bieten ist die Zahlung des
Gesamtbetrages sofort am Versteigerungstag in
bar oder durch bankbestätigten Scheck an das Auktionshaus Bieberle zu entrichten. Bei schriftlichen Geboten 10 Tage nach der Rechnungslegung. Schecks werden erst nach
vorbehaltloser Bankgutschrift
als Erfüllung anerkannt.
Die Gegenstände bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers. Kaufrückstände
und dadurch entstandene Nebenkosten kann der Auktionator für den
Auftraggeber einziehen bzw.einklagen. |
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| Die Ausgabe der ersteigerten
Gegenstände |
| erfolgt nach Barzahlung sofort oder
innerhalb von 5 Arbeitstagen. Der Käufer ist verpflichtet, diesen
Zeitraum einzuhalten. Für etwaige Beschädigungen oder Verluste
übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Sollte die angegebene
Frist überschritten werden, kann der Gegenstand kostenpflichtig
zu Lasten des Käufers eingelagert werden. |
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| Schriftliche Gebote |
| werden bis spätestens einen
Tag vor der Auktion angenommen. Sie werden interessewahrend
und gewissenhaft ausgeführt. Verbindlich dafür ist stets die
Katalognummer. Der dabei angegebene Preis gilt als
Höchstgebot, ausschließlich Gebühr und Mehrwertsteuer. Der
Zuschlag kann also auch für einen niedrigeren Preis erfolgen.
Nicht bekannte Bieter werden gebeten, bis zum Beginn der
Versteigerung für ausreichende Sicherheitsleistung zu sorgen, da
sonst die Ausführung des Gebotes unterbleiben kann, dies trifft
auch für Telefonbieter zu. |
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| Telefonische Gebote |
| müssen vor der Versteigerung vom
Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Der im Höchstfall vorgesehene Kaufpreis muß
hinterlegt bzw. anderweitig abgesichert sein, z.B. durch einen
Scheck. Für das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung während
der Versteigerung wird vom Auktionshaus keine Haftung übernommen. |
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| Der Versand |
| erfolgt bei schriftlichen Geboten auf Wunsch
des Käufers, auf seine
Kosten und auf seine
Gefahr, wobei der Versteigerer nach eigenem Ermessen Versandart
und Versandmittel bestimmt. Jedes verschickte Paket (auch unfrei)
ist bis zu einem Wert von 500,-€ versichert. Deshalb werden
alle Waren als Paket versandt. Sollte eine höhere
Versicherungssumme gewünscht werden, so bitten wir, dies
rechtzeitig mitzuteilen. Die Versandkosten liegen je nach Größe
und Gewicht pro Paket bei 10,- bis 30,- € (nach tel.Absprache) .
Das Paket kann aber auch unfrei zugesandt werden, wenn der Käufer
die Versandkosten einsparen möchte. |
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Erfüllungsort
und Gerichtsstand für beide Teile ist Magdeburg.
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