Bei einer Versteigerung der von Ihnen
eingelieferten Gegenstände, erfolgt die Auszahlung wie
folgt: Zuschlag minus 15% Gebühren plus19% Mwst. ( gesamt 17,85%). Der
Mindestpreis ist auch der Ausrufpreis und wird in Absprache mit
dem Einlieferer festgelegt. Sollten die Gegenstände nicht veräußert
werden, entstehen dem Einlieferer keine Kosten. Katalogabbildungen u. ä. sind ebenso kostenlos. Lediglich bei Rücknahme durch den Einlieferer, die vor der
Versteigerung, nach Aufnahme in den Katalog ihre
eingelieferten Gegenstände zurück fordern, können wir von dem
Recht Gebrauch machen, 10% vom Mindestpreis Ihnen zu berechnen. |
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Mo., Di., Do., 10°° - 18°° Uhr Fr., 10°° - 15°°
Uhr Mittwoch geschlossen. |